crawlertrap

GEMA gewinnt gegen Rapidshare

    Die GEMA konnte eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare erwirken. Jetzt feiert die GEMA ihren Erfolg, doch Rapidshare zeigt sich relativ unbeeindruckt.
    Rapidshare muss laut Urteil in Zukunft verhindern, dass ca. 5.000 Musiktitel von Nutzern hochgeladen werden.
    Die Filesharingbörse argumentierte damit, dass man als Provider nicht für den Inhalt der Dateien, die die User hochladen, verantwortlich sei, was das Gericht aber nicht gelten ließ.
    Man werde Berufung einlegen und sich ziemlich sicher, dass die nächsthöhere Instanz zu Gunsten des Providers entscheiden wird. Denn wie sollte man denn auch Dateien, die eventuell "ANskjaHnmnasb567914616" heißen, als das neue Placebo-Album oder sonst was erkennen? Wie soll denn Rapidshare das hinbekommen? Alles anhören, bevor es überhaupt erst hochgeladen wurde?


    Moderator am 26.04.2010 |   rapidshare gema filesharing
    Trackback URL |   RSS Feed | 1 Kommentar
      1 Stef schrieb am 26.04.2010 um 21:39:43

      Der fixbr geht nicht, entfernt den doch mal.
      [Gleich erledigt, Danke für den Hinweis!]



          Schreibe einen Kommentar! 





      Bitte füllen Sie alle erforderlichen (*) Felder aus, um einen Kommentar zu senden.

      Absenden



Beitrag "GEMA gewinnt gegen Rapidshare" in der Kategorie Web Entwicklung von 26.04.2010 mit den Stichworten rapidshare, gema, filesharing, online, verfahren, urteil, software, prozess.