crawlertrap

Facebook VS. StudiVZ

    Facebook verklagte StudiVZ wegen erheblichen Ähnlichkeiten und warf den Programmieren vor, die Codes und somit die Benutzeroberfläche kopiert zu haben.
    Die Community-Seite aus Amerika konnte ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen die deutsche Webseite nicht geltend machen. Trotz großer Ähnlichkeiten, wießen die Richter in Köln die Klage ab. Schon im Vorfeld berichteten verschiedene Blogs über die Anklage.

    Als StudiVZ 2005 auf den Markt kam, glich die Seite dem amerikanischen Vorbild wie einem Ei dem andern. Das war auch der Grund für die Klage. Die Richter argumentierten allerdings damit, dass zu dem Zeitpunkt in Deutschland Facebook noch überhaupt nicht bekannt war und sich zu dem Zeitpunkt dort auch nur amerikanische Studenten anmelden durften. Das macht den Tatbestand der "Herkunftstäuschung" somit zu Nichten.

    Der Vorwurf, dass die Programmierer Quelltexte geklaut haben sollen, wurde von den Richtern so gerechtfertigt, dass es ja sein könne, dass die Macher der Website Facebook kannten und sich deshalb an den sichtbaren Merkmalen orientiert und die Homepage nachprogrammiert haben.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Facebook darf noch einen Monat lang Berufung einlegen.
    Mal schauen, was da noch passiert. Aber der Chef von StudiVZ zeigte sich jedenfalls ziemlich erleichtert, über den Ausgang der Verhandlung.



    Moderator am 21.04.2010 |   facebook studivz köln
    Trackback URL |   RSS Feed | Keine Kommentare

        Schreibe einen Kommentar! 





    Bitte füllen Sie alle erforderlichen (*) Felder aus, um einen Kommentar zu senden.

    Absenden



Beitrag "Facebook VS. StudiVZ" in der Kategorie Computer News von 21.04.2010 mit den Stichworten facebook, studivz, köln, student, community.